Ummeldung Umzug in Österreich 2026:  Fristen, Meldepflichten und wichtigste Schritte

Lkw vor historischer Gebäudeansicht in Wien

Das Wichtigste zur Ummeldung beim Umzug in Österreich 

Ein Umzug bringt nicht nur Möbeltransport und Organisation mit sich – auch einige behördliche Formalitäten müssen erledigt werden. Eine der wichtigsten Pflichten nach einem Umzug in Österreich ist die Ummeldung des Wohnsitzes

Laut österreichischem Meldegesetz muss der neue Wohnsitz spätestens drei Tage nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie innerhalb derselben Stadt umziehen, in ein anderes Bundesland übersiedeln oder einen Nebenwohnsitz anmelden. 

Die Anmeldung erfolgt bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde. In Wien kann die Anmeldung beispielsweise bei jedem Magistratischen Bezirksamt durchgeführt werden, unabhängig vom Wohnbezirk. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie: 

  • welche Fristen für die Wohnsitzmeldung gelten 
  • wo Sie den Meldezettel erhalten und ausfüllen 
  • welche Unterlagen für die Ummeldung benötigt werden 
  • wie die Online-Ummeldung mit ID Austria funktioniert 
  • welche weiteren Ummeldungen nach einem Umzug wichtig sind 

Die wichtigsten Informationen zur Ummeldung des Wohnsitzes in Österreich lassen sich schnell zusammenfassen: 

  • Frist für die Anmeldung: spätestens 3 Tage nach dem Einzug 
  • Kosten: Die Wohnsitzmeldung ist kostenlos 
  • Formular: Meldezettel 
  • Zuständige Stelle: Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat) 
  • Online möglich: über ID Austria / Digitales Amt 
  • Strafe bei Fristversäumnis: bis zu 726 € Verwaltungsstrafe 

Wichtige Fristen nach einem Umzug in Österreich 

Thema Frist 
Wohnsitz anmelden 3 Tage nach Einzug 
Wohnsitz abmelden 3 Tage nach Auszug 
Hauptwohnsitz ↔ Nebenwohnsitz ändern 1 Monat 
Energieanbieter informieren Idealerweise vor dem Umzug 
Post Nachsendeauftrag einrichten Etwa 1 Woche vorher 

Offizielle Informationen zur Wohnsitzmeldung: 
Wohnsitz anmelden oder ändern (Bundesportal)  
https://www.oesterreich.gv.at/de/landingpages/meldewesen 
Meldeservice der Stadt Wien 
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html 

Formular für die Wohnsitzmeldung: der Meldezettel 

Für die Anmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird der sogenannte Meldezettel benötigt. Dieses Formular dient als offizielle Bestätigung der Wohnsitzmeldung und muss vollständig ausgefüllt werden. 

Der Meldezettel enthält unter anderem folgende Angaben: 

  • Vorname und Familienname 
  • Geburtsdatum und Geburtsort 
  • Staatsbürgerschaft 
  • bisherige Wohnadresse 
  • neue Wohnadresse 
  • Einzugsdatum 
  • Art des Wohnsitzes (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) 

Der Meldezettel muss von zwei Parteien unterschrieben werden: 

  • der meldepflichtigen Person 
  • dem Unterkunftgeber 

Als Unterkunftgeber gelten in der Regel: 

  • der Vermieter der Wohnung 
  • der Eigentümer der Immobilie 
  • der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft 
  • oder bei Eigentum der Eigentümer selbst 

Das offizielle Formular kann hier heruntergeladen werden: 

Meldezettel Formular (PDF) 

https://www.wien.gv.at/pdf/ma62/meldezettel.pdf

Alternativ erhalten Sie den Meldezettel auch: 

  • im Magistratischen Bezirksamt 
  • im Gemeindeamt 
  • in einigen Trafiken 
  • bei verschiedenen Meldeservicestellen 

Wichtig: Der Meldezettel muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Fehlende Angaben oder eine fehlende Unterschrift des Unterkunftgebers gehören zu den häufigsten Gründen, warum eine Wohnsitzmeldung nicht akzeptiert wird. 

Unterschied zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung 

ISO TÜV Umzug
ISO TÜV

Viele Menschen verwenden die Begriffe Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung synonym. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Vorgänge im österreichischen Meldewesen. 

Die wichtigsten Unterschiede: 

Anmeldung eines Wohnsitzes 

  • erfolgt beim Einzug in eine neue Wohnung 
  • neuer Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz wird registriert 
  • der alte Hauptwohnsitz wird in der Regel automatisch abgemeldet 

Abmeldung eines Wohnsitzes 

  • erfolgt beim endgültigen Auszug aus einer Wohnung 
  • kann auch notwendig sein, wenn man Österreich verlässt 

Ummeldung eines Wohnsitzes 

  • betrifft nur die Änderung der Wohnsitzqualität 
  • Beispiel: Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz 
  • oder Hauptwohnsitz wird zum Nebenwohnsitz 

Für diese Änderung gilt eine andere Frist als für eine Wohnsitzanmeldung. 

Fristen für die Ummeldung beim Umzug in Österreich 

In Österreich gilt eine gesetzliche Meldepflicht nach dem Meldegesetz. Sobald Sie in eine neue Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer einziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. 

Die wichtigsten Fristen im Überblick: 

  • Wohnsitz anmelden: spätestens 3 Tage nach dem Einzug 
  • Wohnsitz abmelden: spätestens 3 Tage nach dem Auszug 
  • Änderung der Wohnsitzqualität (Ummeldung): innerhalb von 1 Monat 

Wichtig ist, dass sich die Frist immer auf den tatsächlichen Einzug bezieht und nicht auf: 

  • das Datum des Mietvertrags 
  • die Schlüsselübergabe 
  • den Kaufvertrag einer Immobilie 

Erst wenn Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind, beginnt die gesetzliche Frist zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes. 

Frist für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes 

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug anmelden. 

Diese Regel gilt für: 

  • Hauptwohnsitze 
  • Nebenwohnsitze 
  • Wohnungen 
  • Häuser 
  • einzelne Zimmer (z. B. WG-Zimmer) 

Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die in der Wohnung wohnen: 

  • Erwachsene 
  • Kinder und Jugendliche 
  • Familienmitglieder 

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde: 

  • Gemeindeamt 
  • Magistrat 
  • Bezirksamt 

Offizielle Informationen zur Wohnsitzmeldung: 

Link Info

Frist für eine echte Ummeldung 

Von einer Ummeldung spricht man im österreichischen Meldewesen nur dann, wenn sich die Wohnsitzqualität ändert

Beispiele: 

  • Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz 
  • Hauptwohnsitz wird zum Nebenwohnsitz 

Für diese Änderung gilt eine andere Frist: 

  • 1 Monat nach der Änderung 

Diese Regelung betrifft häufig: 

  • Pendlerwohnungen 
  • Zweitwohnungen 
  • Wochenendhäuser 

Weitere Informationen zur Ummeldung: 

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/umzug/3/Seite.180520

Was passiert, wenn man die Frist versäumt? 

Wer seinen Wohnsitz nicht rechtzeitig anmeldet, verstößt gegen das österreichische Meldegesetz. 

Mögliche Folgen: 

  • Verwaltungsstrafe bis zu 726 € 
  • im Wiederholungsfall höhere Strafen möglich 
  • zusätzliche Behördenwege 

In der Praxis wird die Anmeldung meist noch akzeptiert, wenn sie kurzfristig nachgeholt wird. Trotzdem empfiehlt es sich, die Wohnsitzmeldung direkt nach dem Einzug zu erledigen. 

Gerade bei größeren Übersiedlungen – etwa bei einem Umzug innerhalb Wiens oder zwischen Bundesländern – hilft eine gute Planung. Professionelle Umzugsunternehmen wie die Geschwandtner GmbH unterstützen ihre Kunden dabei, den Umzug strukturiert zu organisieren, sodass wichtige Schritte wie die Ummeldung nicht übersehen werden. 

Wer muss sich nach einem Umzug in Österreich anmelden? 

In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht. Das bedeutet: Jede Person, die eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer bezieht, muss diesen Wohnsitz offiziell bei der Meldebehörde anmelden. 

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz handelt. 

Folgende Personen müssen einen Wohnsitz anmelden: 

  • Personen, die in eine neue Wohnung oder ein Haus einziehen 
  • Personen, die innerhalb Österreichs umziehen 
  • Personen, die erstmals nach Österreich ziehen 
  • Personen, die einen Nebenwohnsitz beziehen 
  • Personen, die ein WG-Zimmer beziehen 
  • Familien, die gemeinsam umziehen 
  • Kinder und Jugendliche 

Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für jede Person im Haushalt. Für jede Person muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. 

Anmeldung von Kindern und Jugendlichen 

Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen beim Wohnsitz gemeldet werden. 

Die Anmeldung erfolgt durch: 

  • Eltern 
  • Erziehungsberechtigte 
  • Obsorgeberechtigte Personen 

Bei der Anmeldung können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel: 

  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • Heiratsurkunde der Eltern 
  • Obsorgebeschluss (bei getrennten Eltern) 

Wenn Kinder bei einer anderen Person wohnen, etwa bei Großeltern, muss der Unterkunftgeber den Meldezettel ebenfalls unterschreiben. 

Anmeldung durch eine andere Person 

Die Wohnsitzmeldung muss nicht zwingend persönlich erfolgen. In vielen Fällen kann eine andere Person die Anmeldung übernehmen. 

Mögliche Varianten: 

  • Anmeldung durch eine Vertrauensperson 
  • Übermittlung der Unterlagen per Post 
  • Anmeldung durch Mitbewohner oder Familienmitglieder 

Dabei müssen jedoch immer folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel 
  • Originaldokumente oder beglaubigte Kopien 
  • gültiger Lichtbildausweis 

Eine Anmeldung per Fax ist nicht möglich. 

Wer ist von der Meldepflicht ausgenommen? 

In bestimmten Situationen besteht keine Meldepflicht. 

Typische Ausnahmen: 

  • Aufenthalte bei Freunden oder Verwandten unter zwei Monaten 
  • Aufenthalt in Hotels oder Pensionen (Meldung erfolgt durch den Betreiber) 
  • bestimmte diplomatische Sonderfälle 
  • Aufenthalt in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, wenn bereits ein Wohnsitz gemeldet ist 

Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Meldepflicht: 
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html 

Wichtig: Jeder Wohnsitz muss gemeldet werden 

In Österreich müssen grundsätzlich alle Wohnsitze gemeldet werden

Das betrifft zum Beispiel: 

  • Hauptwohnsitze 
  • Nebenwohnsitze 
  • Wochenendhäuser 
  • Pendlerwohnungen 
  • Studentenwohnungen 

Wichtig ist jedoch: 

  • Es kann nur einen Hauptwohnsitz geben 
  • Mehrere Nebenwohnsitze sind erlaubt 

Die richtige Wahl des Hauptwohnsitzes ist wichtig, da daran verschiedene Rechte und Pflichten gekoppelt sein können, zum Beispiel: 

  • Wahlrecht 
  • Parkpickerl 
  • bestimmte Förderungen 
  • schulische Zuständigkeiten 

Wo meldet man den Wohnsitz in Österreich um? 

Die Anmeldung eines Wohnsitzes erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt. Je nach Wohnort kann dies unterschiedliche Behörden betreffen. 

Typische Meldebehörden in Österreich sind: 

  • Gemeindeamt (kleinere Gemeinden) 
  • Magistrat (Städte mit eigenem Magistrat) 
  • Magistratische Bezirksämter in größeren Städten 
  • spezielle Meldeservice-Stellen 

Die Wohnsitzmeldung ist grundsätzlich österreichweit kostenlos

Eine persönliche Anmeldung dauert meist nur wenige Minuten, sofern alle Unterlagen vollständig sind. 

Wohnsitz ummelden in Wien 

In Wien erfolgt die Wohnsitzmeldung über das Meldeservice der Stadt Wien

Besonderheiten in Wien: 

  • Anmeldung ist bei jedem Magistratischen Bezirksamt möglich 
  • der Wohnbezirk spielt keine Rolle 
  • Termin ist oft nicht notwendig 
  • Anmeldung kann auch per Post oder online erfolgen 

Offizielle Informationen der Stadt Wien: 

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html

Eine Liste aller Magistratischen Bezirksämter finden Sie hier: 

Wohnsitz online ummelden (Digitales Amt) 

In Österreich kann die Wohnsitzmeldung auch online über das Digitale Amt durchgeführt werden. 

Voraussetzungen für die Online-Ummeldung: 

  • ID Austria oder EU Login 
  • Volljährigkeit 
  • bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen 

Der gesamte Vorgang dauert meist nur wenige Minuten. 

Ablauf der Online-Ummeldung: 

  1. Anmeldung mit ID Austria 
  1. Auswahl „Wohnsitz ändern“ 
  1. Eingabe der neuen Adresse 
  1. Bestätigung der Meldung 
  1. Download der Meldebestätigung als PDF 

Die digitale Ummeldung ist besonders praktisch, wenn: 

  • Sie keinen Termin bei der Behörde vereinbaren möchten 
  • Sie den Umzug schnell erledigen wollen 
  • Sie keine Zeit für einen Behördengang haben 

Anmeldung per Post oder durch eine andere Person 

Neben der persönlichen Anmeldung gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Wohnsitz zu melden. 

Mögliche Varianten: 

  • persönliche Anmeldung beim Magistrat oder Gemeindeamt 
  • postalische Anmeldung (Versand der Unterlagen per Post) 
  • Anmeldung durch eine Vertrauensperson 

Bei einer postalischen Anmeldung müssen die Dokumente meist im Original oder als beglaubigte Kopie übermittelt werden. 

Die Meldebehörde sendet diese anschließend per RSb-Brief zurück. 

Welche Unterlagen muss man zur Behörde mitbringen? 

Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente: 

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel 
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis 
  • Unterschrift des Unterkunftgebers 
  • gegebenenfalls Mietvertrag oder Kaufvertrag 

Download Meldezettel (PDF): 

Gerade bei einem größeren Wohnungswechsel ist es sinnvoll, die Ummeldung direkt nach dem Einzug einzuplanen. Viele Menschen erledigen diesen Schritt erst Tage später und riskieren dadurch unnötigen Stress oder Fristprobleme. 

Welche Unterlagen braucht man für die Ummeldung beim Umzug? 

Für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich müssen bestimmte Unterlagen und Dokumente bei der Meldebehörde vorgelegt werden. In den meisten Fällen ist die Wohnsitzmeldung schnell erledigt, wenn alle Dokumente vollständig vorbereitet sind. 

Die wichtigsten Unterlagen für die Ummeldung: 

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel 
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis 
  • Unterschrift des Unterkunftgebers 
  • gegebenenfalls Mietvertrag oder Kaufvertrag 
  • bei Kindern zusätzlich Geburtsurkunde 

Der Meldezettel muss vollständig ausgefüllt sein und sowohl von der meldepflichtigen Person als auch vom Unterkunftgeber unterschrieben werden. 

Identitätsnachweis bei der Wohnsitzmeldung 

Zusätzlich zum Meldezettel muss ein gültiger Identitätsnachweis vorgelegt werden. 

Mögliche Dokumente: 

  • Reisepass 
  • Personalausweis 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Geburtsurkunde (bei Kindern) 

Bei ausländischen Staatsbürgern wird in der Regel verlangt: 

  • Reisepass 
  • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte 

Wer ist der Unterkunftgeber? 

Der Unterkunftgeber ist die Person, die bestätigt, dass Sie in der Wohnung wohnen dürfen. 

Als Unterkunftgeber gelten zum Beispiel: 

  • der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses 
  • der Vermieter 
  • die Hausverwaltung 
  • der Hauptmieter einer WG 
  • bei Eigentum der Eigentümer selbst 

Der Unterkunftgeber muss den Meldezettel unterschreiben und damit den Einzug bestätigen

Ohne diese Unterschrift kann die Wohnsitzmeldung nicht durchgeführt werden. 

Zusätzliche Unterlagen in besonderen Fällen 

In manchen Situationen kann die Meldebehörde zusätzliche Dokumente verlangen. 

Typische Beispiele: 

Bei Kindern 

  • Geburtsurkunde 
  • Heiratsurkunde der Eltern 
  • Obsorgebeschluss 

Bei Eigentum 

  • Kaufvertrag 
  • Grundbuchsauszug 

Bei Wohngemeinschaften 

  • Bestätigung durch den Hauptmieter 

Bei ausländischen Staatsbürgern 

  • gültiger Reisepass 
  • Aufenthaltstitel 

Die Meldebehörde kann zusätzliche Dokumente verlangen, wenn Angaben überprüft werden müssen. 

Häufige Fehler bei der Ummeldung 

Bei der Wohnsitzmeldung passieren immer wieder kleine Fehler, die den Behördenweg verzögern können. 

Die häufigsten Probleme: 

  • Meldezettel nicht vollständig ausgefüllt 
  • fehlende Unterschrift des Unterkunftgebers 
  • falsches Einzugsdatum 
  • unleserliche Angaben im Formular 
  • fehlender Lichtbildausweis 

Wenn alle Dokumente vorbereitet sind, dauert die Wohnsitzmeldung meist nur wenige Minuten


Wohnsitz online ummelden in Österreich (ID Austria) 

In Österreich kann die Wohnsitzmeldung auch online durchgeführt werden. Dafür stellt der Staat das digitale Service über das Digitale Amt bzw. das Bundesportal zur Verfügung. 

Die Online-Ummeldung ist besonders praktisch, weil kein persönlicher Termin bei der Behörde notwendig ist. Der gesamte Vorgang dauert meist nur wenige Minuten. 

Voraussetzungen für die Online-Ummeldung 

Damit eine Ummeldung online möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. 

Dazu gehören: 

  • ID Austria oder EU Login 
  • Volljährigkeit 
  • bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen 
  • Zugriff auf Internet oder Smartphone 

Die ID Austria ist die digitale Identität für viele Behördenwege in Österreich. 

Informationen zur ID Austria: 
https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html 

Ablauf der Online-Ummeldung 

Die Ummeldung über das Digitale Amt erfolgt in wenigen Schritten. 

  1. Anmeldung mit ID Austria 
  1. Auswahl der Funktion „Wohnsitz ändern“ 
  1. Eingabe der neuen Adresse 
  1. Bestätigung der Wohnsitzmeldung 
  1. Download der Meldebestätigung als PDF 

Die Bestätigung steht sofort zur Verfügung und kann bei Bedarf gespeichert oder ausgedruckt werden. 

Vorteile der digitalen Ummeldung 

Die Online-Ummeldung bietet mehrere Vorteile: 

  • kein Behördentermin notwendig 
  • Anmeldung rund um die Uhr möglich 
  • sofortige Meldebestätigung 
  • direkte Eintragung ins Zentrale Melderegister (ZMR) 

Trotz der digitalen Möglichkeit nutzen viele Menschen weiterhin die persönliche Anmeldung beim Magistrat oder Gemeindeamt. 

 Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz in Österreich 

Bei der Wohnsitzmeldung muss angegeben werden, ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz handelt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da verschiedene Rechte und Behördenzuständigkeiten daran geknüpft sind. 

Grundsätzlich gilt: 

  • Es kann nur einen Hauptwohnsitz geben 
  • Mehrere Nebenwohnsitze sind erlaubt 

Hauptwohnsitz 

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befindet. 

Typische Kriterien: 

  • regelmäßiger Aufenthalt 
  • Arbeitsplatz oder Ausbildung 
  • Familie oder Partner 
  • Schule oder Kindergarten der Kinder 

Viele behördliche Themen richten sich nach dem Hauptwohnsitz, zum Beispiel: 

  • Wahlrecht 
  • Parkpickerl in Wien 
  • bestimmte Förderungen 
  • Zuständigkeit von Behörden 

Nebenwohnsitz 

Ein Nebenwohnsitz ist eine zusätzliche Unterkunft neben dem Hauptwohnsitz. 

Typische Beispiele: 

  • Pendlerwohnung 
  • Studentenwohnung 
  • Wochenendhaus 
  • Zweitwohnung 

Auch Nebenwohnsitze müssen im Zentralen Melderegister (ZMR) gemeldet werden, wenn sie regelmäßig genutzt werden. 

Änderung der Wohnsitzqualität 

Eine Ummeldung ist notwendig, wenn sich die Wohnsitzart ändert, zum Beispiel: 

  • Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz 
  • Hauptwohnsitz wird Nebenwohnsitz 

Für diese Änderung gilt eine Frist von einem Monat

Weitere Ummeldungen nach dem Umzug in Österreich 

Nach der Wohnsitzmeldung beim Meldeservice sollten auch weitere Behörden und Vertragspartner über die neue Adresse informiert werden. Einige Änderungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere verhindern Probleme mit Rechnungen oder Zustellungen. 

Wichtige Stellen nach einem Umzug: 

  • KFZ-Zulassungsstelle – Adresse im Zulassungsschein ändern 
  • Parkpickerl Wien (MA 46) – bei Umzug in einen anderen Bezirk neu beantragen 
  • ORF-Beitrag (ehemals GIS) – neue Adresse melden 
  • Finanzamt / FinanzOnline – besonders wichtig für Arbeitnehmer und Selbstständige 
  • Banken und Versicherungen – z. B. Haushaltsversicherung aktualisieren 
  • Arbeitgeber oder AMS – Adresse für Lohnzettel und Dokumente ändern 
  • Strom, Gas und Internetanbieter – Verträge übertragen oder neu anmelden 

Informationen Parkpickerl Wien: 
https://www.wien.gv.at/amtswege/parkpickerl 

ORF-Beitrag Adresse ändern: 
https://www.obs.at/home 

FinanzOnline: 
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ 

Ein praktischer Tipp: Viele Menschen richten zusätzlich einen Nachsendeauftrag der Österreichischen Post ein, damit wichtige Briefe automatisch an die neue Adresse weitergeleitet werden. 

Nachsendeauftrag Post: 
https://www.post.at/p/a/nachsenden 


Checkliste für den Umzug – wichtige Ummeldungen 

Nach der Anmeldung des Wohnsitzes sollten auch andere Stellen über die neue Adresse informiert werden. So vermeiden Sie Probleme mit Rechnungen, Zustellungen oder Verträgen. 

Direkt nach dem Umzug 

  • Wohnsitz anmelden beim Meldeservice 
  • Meldebestätigung aufbewahren 
  • Zählerstände der Wohnung dokumentieren 
  • Parkpickerl neu beantragen (bei Bezirkswechsel in Wien) 

Parkpickerl Wien: 

https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/parkpickerlhttps://www.wien.gv.at/amtswege/parkpickerl 

In den ersten Tagen 

  • Strom und Gas anmelden oder übertragen 
  • Internet- und Telefonanbieter informieren 
  • Bankadresse aktualisieren 
  • Versicherungen (z. B. Haushaltsversicherung) ändern 

Weitere wichtige Adressänderungen 

  • KFZ-Adresse im Zulassungsschein ändern 
  • ORF-Beitrag Adresse melden 
  • FinanzOnline Adresse aktualisieren 
  • Post Nachsendeauftrag einrichten 

Häufige Fragen zur Ummeldung beim Umzug in Österreich (FAQ)

Wie meldet man sich in Wien um? 

Nach einem Umzug in Wien muss der neue Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug beim Meldeservice (Magistratisches Bezirksamt) angemeldet werden. Benötigt werden der Meldezettel, ein Lichtbildausweis und die Unterschrift des Unterkunftgebers. Alternativ kann die Anmeldung auch online mit ID Austria erfolgen. 

Meldeservice Wien: 

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/anmeldung.html

Kann ich mich online ummelden in Österreich? 

Ja. Die Ummeldung kann über das Digitale Amt auf oesterreich.gv.at durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine aktive ID Austria sowie ein bereits bestehender Wohnsitz in Österreich. 

Wann muss man sich nach einem Umzug in Österreich ummelden? 

Der neue Wohnsitz muss spätestens drei Tage nach dem tatsächlichen Einzug bei der Meldebehörde angemeldet werden. Maßgeblich ist der Einzugstag – nicht das Datum des Mietvertrags oder der Schlüsselübergabe. 

Informationen zur Meldepflicht: 

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/umzug/4

Wie schnell muss ich meinen Hauptwohnsitz ummelden? 

Der Hauptwohnsitz muss innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug angemeldet werden. Wenn sich nur die Wohnsitzqualität ändert (z. B. Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz), beträgt die Frist einen Monat

Wo muss ich meine Adresse überall ändern? 

Neben der Meldebehörde sollten nach einem Umzug auch andere Stellen über die neue Adresse informiert werden, zum Beispiel: 

  • Banken und Versicherungen 
  • Arbeitgeber oder AMS 
  • Strom-, Gas- und Internetanbieter 
  • KFZ-Zulassungsstelle 
  • ORF-Beitrag 
  • Post (Nachsendeauftrag) 

Nachsendeauftrag Post: 

https://www.post.at/nachsenden

Was muss man vor dem Umzug erledigen? 

Vor dem Umzug empfiehlt es sich, einige organisatorische Schritte vorzubereiten: 

  • Meldezettel vorbereiten und vom Vermieter unterschreiben lassen 
  • Energieverträge (Strom/Gas) prüfen 
  • Internetanbieter über den Umzug informieren 
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten 
  • Zählerstände der alten Wohnung dokumentieren 

Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man bei einem Umzug? 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Umzugsurlaub besteht in Österreich nicht allgemein. In vielen Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen sind jedoch 1–2 Tage Sonderurlaub für einen Umzug vorgesehen. 

Kann jemand die Ummeldung für mich erledigen? 

Ja. Die Wohnsitzmeldung kann auch von einer anderen Person durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen, insbesondere: 

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel 
  • Unterschrift des Unterkunftgebers 
  • gültiger Lichtbildausweis der meldepflichtigen Person 

Abschluss

Die Ummeldung des Wohnsitzes gehört zu den wichtigsten organisatorischen Schritten nach einem Umzug in Österreich. Der neue Wohnsitz muss spätestens drei Tage nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden. Dafür benötigen Sie in der Regel nur den Meldezettel, einen gültigen Lichtbildausweis und die Unterschrift des Unterkunftgebers. Alternativ kann die Anmeldung auch online über ID Austria erfolgen. 

Ein praktischer Vorteil: Mit der Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes wird der bisherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet, sofern dieser nicht als Nebenwohnsitz weitergeführt werden soll. Dadurch entfällt in den meisten Fällen eine separate Abmeldung. 

Halten was andere umzugsfirmen versprechen

Gerade bei größeren Übersiedlungen lohnt sich eine gute Planung. Professionelle Umzugsunternehmen wie die Geschwandtner GmbH, eine der bestbewerteten Umzugsfirmen in Österreich mit TÜV ISO 9001 Zertifizierung sowie Mitgliedschaften bei IAM, FEDEMAC und ÖMTV, unterstützen ihre Kunden dabei, den gesamten Umzugsprozess strukturiert und stressfrei zu organisieren. 

Fazit

Wir legen sehr viel Wert auf Qualität, geschultes Personal und Seriosität. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung zählt die Geschwandtner GmbH, ihr Umzugsservice in Wien, zu den renommiertesten  Umzugsunternehmen in Wien. Wir überzeugen durch internationale Branchenkenntnisse & professionelles Handeln in allen Situationen. Treffen Sie die richtige Wahl für Ihre Übersiedlung in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten!  

Bei Fragen und Wünschen oder Angebot sind wir gerne für Sie da, sowie seit neustem mit einem e-umzug! Treffen Sie die richtige Wahl für dem richtigen Partner und einer der besten Umzug Firmen an ihrer Seite, getreu dem Motto:

ausfüllen – abschicken – entspannen

+ 43 (0) 1 334 57 57   



    Bitte geben Sie den gewünschten Umzugstermin ein


    Umzug für die folgenden Wiener Stadtbezirke
    NummerGemeindebezirkPLZ
    1.Innere Stadt1010 Wien
    2.Leopoldstadt1020 Wien
    3.Landstraße1030 Wien
    4.Wieden1040 Wien
    5.Margareten1050 Wien
    6.Mariahilf1060 Wien
    7.Neubau1070 Wien
    8.Josefstadt1080 Wien
    9.Alsergrund1090 Wien
    10.Favoriten1100 Wien
    11.Simmering1110 Wien
    12.Meidling1120 Wien
    13.Penzing1130 Wien
    14.Hietzing1140 Wien
    15.Rudolfsheim-Fünfhaus1150 Wien
    16.Ottakring1160 Wien
    17.Hernals1170 Wien
    18.Währing1180 Wien
    19.Döbling1190 Wien
    20.Brigittenau1200 Wien
    21.Floridsdorf1210 Wien
    22.Donaustadt1220 Wien
    23.Liesing1230 Wien
    Wien hat 23 Gemeindebezirke

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontaktieren Sie uns noch heute

    Rufen Sie uns an oder füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen. Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zu beantworten.



      Bitte geben Sie den gewünschten Umzugstermin ein