Sonderurlaub beim Umzug ist für viele Arbeitnehmer in Österreich ein entscheidender Faktor, um den Wohnungswechsel überhaupt realistisch organisieren zu können. In der Praxis zeigt sich klar: In Österreich besteht bei einem Umzug häufig Anspruch auf 1 bis 2 Tage bezahlten Sonderurlaub (Dienstverhinderung) – allerdings nur dann, wenn dieser im Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gerade bei beruflich bedingten Umzügen steigen die Chancen deutlich, dass Arbeitgeber diese freien Tage gewähren.
Rechtlich wird der Umzug meist als Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen eingeordnet. Das bedeutet, Arbeitnehmer können für eine verhältnismäßig kurze Zeit bei vollem Entgelt von der Arbeit freigestellt werden. Gleichzeitig gilt: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, die automatisch jedem Arbeitnehmer mehrere freie Tage garantiert.
Das Wichtigste auf einen Blick
In Österreich sind meist 1 bis 2 Tage Sonderurlaub beim Umzug üblich
- Der Anspruch hängt stark ab von:
- Kollektivvertrag
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Ein Umzug gilt häufig als wichtiger persönlicher Grund (Dienstverhinderung)
- Besonders gute Chancen bestehen bei:
- beruflich bedingten Umzügen
- Versetzungen
- Standortwechseln
- Der Sonderurlaub muss rechtzeitig beantragt und begründet werden
Nachweise (z. B. Mietvertrag oder Umzugstermin) können erforderlich sein unsch die komplette Projektkoordination und sorgt dafür, dass alle Schritte ineinandergreifen.
Warum dieses Thema für die Praxis so entscheidend ist
Der größte Fehler vieler Arbeitnehmer ist, die verfügbaren freien Tage zu überschätzen oder falsch einzuplanen. Ein Umzug umfasst deutlich mehr als nur den Transport von Möbeln – und genau hier entscheidet sich, ob ein oder zwei freie Tage ausreichen oder im Chaos enden.
Typische Zeitfresser beim Umzug
- Organisation von Kartons und Verpackungsmaterial
- Demontage von Möbeln
- Koordination von Transport und Helfern
- Halteverbotszonen in Städten wie Wien
- Behördengänge und Ummeldungen
- Entsorgung alter Möbel oder Sperrmüll
- Aufbau und Einrichtung am neuen Wohnort
Genau aus diesem Grund setzen immer mehr Kunden auf professionelle Unterstützung. Die Geschwandtner GmbH übernimmt als eines der bestbewerteten Umzugsunternehmen in Österreich sämtliche Leistungen rund um den Umzug:
- Planung und Organisation des gesamten Umzugs
- Professionelle Verpackung und Schutz empfindlicher Möbel
- Demontage und Montage von Einrichtung
- Transport in speziell ausgestatteten Möbel-LKWs
- Lagerung bei Bedarf (kurz- oder langfristig)
- Internationale Umzüge inklusive Zollabwicklung
Mit über 30 Jahren Erfahrung, TÜV ISO 9001 Zertifizierung sowie Mitgliedschaften in führenden Fachverbänden wie IAM, FEDEMAC und ÖMTV sorgt die Geschwandtner GmbH dafür, dass Kunden ihre begrenzten freien Tage effizient nutzen können.

Was bedeutet Sonderurlaub beim Umzug überhaupt?
Sonderurlaub beim Umzug wird in Österreich häufig falsch verstanden. Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um klassischen Urlaub, sondern um eine sogenannte Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.
Das bedeutet: Arbeitnehmer können für eine verhältnismäßig kurze Zeit von der Arbeit freigestellt werden, wenn ein zwingender Anlass – wie ein Wohnungswechsel – vorliegt.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick
- Kein regulärer Urlaub, sondern rechtlich eine Dienstverhinderung
- Zweckgebunden – nur für den Umzug verwendbar
- Zusätzlich zum Jahresurlaub, wenn genehmigt
- Meist bezahlt, sofern Voraussetzungen erfüllt sind
- Zeitlich begrenzt (in der Praxis oft 1–2 Tage)
- Muss begründet und rechtzeitig beantragt werden
Unterschied zwischen Sonderurlaub und normalem Urlaub
Der Unterschied ist für den Anspruch entscheidend und wird oft unterschätzt:
Sonderurlaub beim Umzug:
- Anlassbezogen (z. B. Wohnungswechsel)
- Nicht frei planbar
- Wird nicht vom Urlaubskonto abgezogen
- Abhängig von Vereinbarungen im Unternehmen
Regulärer Urlaub:
- Dient der Erholung
- Frei planbar
- Wird vom Urlaubsanspruch abgezogen
Gesetzlich klar geregelt

Warum ein Umzug als wichtiger Grund gilt
Ein Umzug wird im Arbeitsrecht deshalb berücksichtigt, weil er in vielen Fällen:
- nicht verschiebbar ist
- organisatorisch zwingend notwendig ist
- mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist
- teilweise während der Arbeitszeit stattfinden muss
Typische Beispiele für solche „wichtigen persönlichen Gründe“ sind:
- Umzug
- Arztbesuche (wenn nicht anders möglich)
- Behördenwege
- familiäre Ereignisse (z. B. Hochzeit, Todesfall) gsunternehmens.
Wichtiger Praxispunkt
Auch wenn die Übersiedlung grundsätzlich als Dienstverhinderung gilt, bedeutet das nicht automatisch, dass ein fixer Anspruch auf mehrere freie Tage besteht. Entscheidend ist immer die konkrete Regelung im jeweiligen Arbeitsverhältnis.
nisation vollständig und stellt sicher, dass am Umzugstag alles vorbereitet ist.

Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?
Ein pauschaler, gesetzlich garantierter Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug existiert in Österreich nicht. Die tatsächliche Grundlage ist die allgemeine Regelung zur Dienstverhinderung.
Die rechtliche Grundlage im Überblick
Die rechtliche Grundlage im Überblick
- Kein eigenes Gesetz speziell für Umzugstage
- Grundlage: Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen
- Relevante Gesetze:
- § 8 Angestelltengesetz (AngG)
- § 1154b ABGB
- Anspruch besteht nur für eine verhältnismäßig kurze Zeit
- Voraussetzung: persönlicher, wichtiger und unvermeidbarer Grund
- Entgelt wird weiterbezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Wann eine Übersiedlung anerkannt wird
- tatsächlicher Wohnsitzwechsel
- nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich
- keine zumutbare Alternative
- Aufwand rechtfertigt kurzfristige Freistellung
Warum es trotzdem oft Sonderurlaub gibt
- Kollektivverträge regeln oft 1–2 Tage konkret
- Arbeitsverträge enthalten Zusatzregelungen
- Betriebsvereinbarungen erweitern Ansprüche
- Arbeitgeber entscheiden häufig aus Kulanz
Was Sie unbedingt prüfen sollten
- Welcher Kollektivvertrag gilt
- Regelungen im Arbeitsvertrag
- interne Praxis im Unternehmen
- vergleichbare Fälle im Betrieb

Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man beim Umzug?
Die klare Antwort: Es gibt keine einheitliche Regelung, aber klare Praxiswerte.
Übliche Dauer in Österreich
- 1 Tag bei kleineren, lokalen Umzügen
- 1–2 Tage bei durchschnittlichen Umzügen
- 2–3 Tage bei größeren Übersiedlungen
- mehr Tage nur in besonderen Fällen (z. B. beruflich bedingt)
Wovon hängt die Dauer ab?
- Entfernung (lokal, national, international)
- Haushaltsgröße und Aufwand
- Organisation und Ablauf
- persönliche Situation
Realität vs. Erwartung
- 1 Tag ist häufig Standard
- 2 Tage sind eine gute Regelung
- alles darüber hinaus ist meist Einzelfall
Praxis-Tipp
Wer seine Übersiedlung effizient plant, kommt oft mit 1–2 Tagen aus.
Typische Probleme entstehen durch:
- fehlende Planung
- unstrukturierte Abläufe
- Verzögerungen beim Transport
- unnötige Wege
Voraussetzungen für Sonderurlaub beim Umzug
Damit Sonderurlaub beim Umzug überhaupt gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind nicht überall gleich geregelt, folgen aber in der Praxis klaren Grundprinzipien.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
- Tatsächlicher Wohnungswechsel
- Hauptwohnsitzverlegung (kein Zweitwohnsitz)
- Notwendigkeit des Umzugs
- Zeitliche Überschneidung mit der Arbeitszeit
- Keine zumutbare Alternative (z. B. Wochenende reicht nicht aus)
- Rechtzeitige Information an den Arbeitgeber
Diese Punkte sind entscheidend, weil nur dann von einer echten Dienstverhinderung gesprochen werden kann. Ein freiwilliger oder leicht verschiebbare Übersiedlung wird deutlich schwieriger zu argumentieren sein.
Wann der Anspruch besonders gut durchsetzbar ist
In der Praxis gibt es Situationen, in denen die Chancen auf Sonderurlaub deutlich steigen.
- Beruflich bedingter Umzug
- Versetzung durch den Arbeitgeber
- Neuer Arbeitsplatz in anderer Stadt
- Kündigung der alten Wohnung mit fixem Termin
- Übersiedlung mit Familie oder Kindern
Hier ist der Umzug meist nicht frei wählbar, sondern notwendig – genau das stärkt die Position gegenüber dem Arbeitgeber.
Wann es schwierig werden kann
Nicht jeder Umzug wird automatisch als wichtiger Grund anerkannt. Vor allem in folgenden Fällen kann es zu Problemen kommen:
- Übersiedlung innerhalb derselben Straße oder unmittelbaren Umgebung
- Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung
- sehr kurzfristige Planung ohne Vorankündigung
- Übersiedlung wäre theoretisch am Wochenende möglich
- fehlende Nachweise
In solchen Fällen liegt die Entscheidung oft stärker im Ermessen des Arbeitgebers.
Welche Nachweise erforderlich sein können
Viele Arbeitgeber verlangen eine gewisse Dokumentation, um den Sonderurlaub nachvollziehen zu können.
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- neue Wohnadresse
- geplanter Umzugstermin
- Meldezettel (nach der Übersiedlung)
- ggf. Bestätigung eines Umzugsunternehmens
Diese Unterlagen sind nicht immer verpflichtend, erhöhen aber deutlich die Chancen auf eine Genehmigung.
Wichtiger Praxis-Tipp
Je klarer und nachvollziehbarer der Übersiedlung dokumentiert ist, desto einfacher wird die Genehmigung.
Wer frühzeitig informiert, sauber vorbereitet ist und die wichtigsten Nachweise liefern kann, vermeidet unnötige Diskussionen – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, die gewünschten freien Tage auch tatsächlich zu bekommen.
Sonderurlaub beim Umzug beantragen: So gehen Sie richtig vor
Der Antrag auf Sonderurlaub ist oft der entscheidende Schritt. Wer hier strukturiert vorgeht, vermeidet Rückfragen und erhöht die Chancen auf eine schnelle Genehmigung deutlich.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
- Frühzeitig informieren (idealerweise mehrere Wochen vorher)
- Schriftlichen Antrag stellen (E-Mail oder internes Formular)
- Konkreten Zeitraum angeben
- Grund klar formulieren (Übersiedlung)
- Nachweise anbieten oder beilegen
- Rückmeldung bzw. Genehmigung einholen
Ein sauber formulierter Antrag zeigt dem Arbeitgeber, dass der Umzug gut geplant ist und keine unnötigen Ausfälle entstehen.
Der richtige Zeitpunkt
Der Zeitpunkt der Beantragung spielt eine große Rolle und wird oft unterschätzt.
- Optimal: 4–6 Wochen vor der Übersiedlung
- Minimum: 2 Wochen vorher
- Zu kurzfristig: wenige Tage vorher → erhöht Ablehnungsrisiko
Je früher der Arbeitgeber informiert ist, desto besser kann er intern planen – das wirkt sich direkt auf die Entscheidung aus.
Was im Antrag stehen sollte
Ein Antrag muss nicht kompliziert sein, sollte aber alle relevanten Informationen enthalten.
- Datum des Umzugs
- gewünschte Dauer der Freistellung
- kurze Begründung
- Hinweis auf Kollektivvertrag (falls vorhanden)
- Angebot, Nachweise vorzulegen
Typische Fehler beim Antrag
Viele Ablehnungen entstehen nicht wegen der Übersiedlung selbst, sondern wegen formaler Fehler.
- Antrag nur mündlich gestellt
- zu kurzfristige Anfrage
- keine klaren Angaben zum Zeitraum
- fehlende Begründung
- keine Dokumentation
Diese Punkte lassen sich leicht vermeiden und machen oft den Unterschied.
Was tun, wenn keine klare Regelung existiert?
Auch ohne konkrete Vereinbarung im Vertrag gibt es Möglichkeiten.
- Gespräch mit Vorgesetzten suchen
- auf branchenübliche Praxis hinweisen
- Kompromisse anbieten (z. B. 1 Tag statt 2)
- Kombination mit Urlaub oder Zeitausgleich vorschlagen
Viele Arbeitgeber sind bereit, Lösungen zu finden – besonders wenn der Antrag gut vorbereitet ist.
Wichtiger Praxis-Tipp
Ein professioneller, strukturierter Antrag wirkt deutlich überzeugender als eine spontane Anfrage.
Wer frühzeitig kommuniziert, alle Informationen liefert und flexibel bleibt, hat in der Praxis die besten Chancen, den Sonderurlaub problemlos genehmigt zu bekommen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Sonderurlaub ablehnt?
Eine Ablehnung ist unangenehm, kommt in der Praxis aber durchaus vor – vor allem, wenn keine klare Regelung im Kollektivvertrag besteht oder der Antrag zu kurzfristig gestellt wurde. Wichtig ist: Nicht sofort akzeptieren, sondern strukturiert reagieren.
Erste Schritte nach der Ablehnung
- Begründung einfordern (idealerweise schriftlich)
- Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen
- Sachlich argumentieren (Übersiedlung als wichtiger Grund)
- auf Kollektivvertrag oder branchenübliche Praxis verweisen
- Alternativen vorschlagen
Oft klären sich Missverständnisse bereits im direkten Gespräch – vor allem, wenn der Arbeitgeber die Situation nachvollziehen kann.
Typische Gründe für eine Ablehnung
- Antrag wurde zu kurzfristig gestellt
- Personalmangel im Unternehmen
- fehlende oder unklare Nachweise
- Übersiedlung wird als nicht zwingend notwendig bewertet
- keine entsprechende Regelung im Vertrag
Diese Punkte helfen dabei zu verstehen, wo das Problem liegt – und gezielt nachzubessern.
Welche Alternativen es gibt
Wenn Sonderurlaub nicht genehmigt wird, gibt es dennoch praktikable Lösungen.
- Regulären Urlaub verwenden
- Zeitausgleich abbauen
- Gleitzeit nutzen
- Homeoffice kombinieren (wenn möglich)
- Übersiedlung auf mehrere Tage aufteilen
In vielen Fällen lässt sich so zumindest ein Teil der Belastung reduzieren.
Unterstützung holen – wenn nötig
Wenn keine Einigung möglich ist, können externe Stellen helfen.
- Betriebsrat einschalten
- Arbeiterkammer kontaktieren
- rechtliche Beratung einholen
- Kollektivvertrag prüfen lassen
Gerade die Arbeiterkammer kann in Österreich oft schnell klären, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Wichtiger Hinweis
Auch bei einer Ablehnung gilt: Einfach fernbleiben ist keine Option.
Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – daher immer eine abgestimmte Lösung finden.
Praxis-Tipp
Je besser der Antrag vorbereitet ist und je früher er gestellt wird, desto seltener kommt es überhaupt zu einer Ablehnung.
Klare Kommunikation, nachvollziehbare Gründe und eine saubere Planung sind in der Praxis der wichtigste Faktor, um Sonderurlaub beim Umzug problemlos genehmigt zu bekommen.
Sonderurlaub beim Umzug: Besondere Fälle und Ausnahmen
Nicht jede Übersiedlung wird gleich bewertet. Je nach Situation können sich die Chancen auf Sonderurlaub deutlich unterscheiden.
Teilzeit, Probezeit und befristete Jobs
Grundsätzlich ist Sonderurlaub auch in diesen Fällen möglich – allerdings oft eingeschränkt.
- Teilzeit: Anspruch meist anteilig oder nach Arbeitstagen geregelt
- Probezeit: möglich, aber sensibel – gute Begründung wichtig
- Befristete Verträge: oft Einzelfallentscheidung
- Lehrlinge: abhängig vom Betrieb und Kollektivvertrag
Je flexibler das Arbeitsverhältnis, desto stärker kommt es auf die individuelle Vereinbarung an.
Umzug ins Ausland
Ein internationaler Umzug ist deutlich aufwendiger, bringt aber nicht automatisch mehr freie Tage.
- kein fixer Anspruch auf zusätzliche Tage
- abhängig von Arbeitsvertrag oder Vereinbarung
- zusätzlicher Aufwand durch:
- Organisation
- Transport
- Dokumente und Zoll
Mehr Zeit ist hier meist nur durch direkte Absprache möglich.
Beruflich bedingter Umzug
Hier stehen die Chancen am besten, da der Umzug im Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
- häufig mehr freie Tage möglich
- teilweise Kostenübernahme
- zusätzliche Unterstützung denkbar
- oft klare Regelung im Unternehmen
In diesen Fällen zeigen sich Arbeitgeber in der Praxis meist deutlich großzügiger.
Wichtiger Praxispunkt
Je stärker die Übersiedlung beruflich oder organisatorisch notwendig ist, desto höher sind die Chancen auf Sonderurlaub.
Bei privaten Umzügen entscheidet dagegen oft die konkrete Situation – und wie gut der Antrag vorbereitet ist.
Checkliste: Sonderurlaub und Umzug richtig planen
Eine strukturierte Vorbereitung entscheidet darüber, ob Ihre freien Tage ausreichen oder nicht.
6–8 Wochen vor dem Umzug
- Umzugstermin grob festlegen
- Kollektivvertrag und Arbeitsvertrag prüfen
- erste Angebote von Umzugsunternehmen einholen
- Umfang der Übersiedlung realistisch einschätzen
- mögliche Urlaubskombination überlegen
Eine frühe Planung sorgt für mehr Flexibilität bei Terminen und Kosten.
4–6 Wochen vorher
- Sonderurlaub schriftlich beantragen
- Termin mit Arbeitgeber abstimmen
- Umzugsunternehmen fix buchen
- Halteverbotszone (falls nötig) organisieren
- Verpackungsmaterial vorbereiten
Jetzt werden die wichtigsten organisatorischen Entscheidungen getroffen.
1–2 Wochen vor dem Umzug
- Genehmigung bestätigen lassen
- Kartons packen und beschriften
- Möbelabbau vorbereiten
- Ummeldungen planen
- Schlüsselübergaben koordinieren
In dieser Phase geht es darum, Zeit am Umzugstag zu sparen.
Am Umzugstag
- Wohnung final kontrollieren
- Übergabe koordinieren
- Zählerstände dokumentieren
- Transport begleiten
- neue Wohnung prüfen
Ein klarer Ablauf verhindert Verzögerungen.
Nach dem Umzug
- Meldezettel erledigen
- Verträge und Versicherungen anpassen
- Arbeitgeber informieren
- Restarbeiten abschließen
Auch nach der Übersiedlung fallen noch wichtige Schritte an, die oft unterschätzt werden.
Tipps: So nutzen Sie Ihre freien Tage beim Umzug optimal
Die meisten Arbeitnehmer haben nur 1–2 Tage Sonderurlaub zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, diese Zeit gezielt einzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Vorbereitung statt Stress am Umzugstag
- Kartons bereits vorab vollständig packen
- Möbel, die nicht täglich genutzt werden, früh abbauen
- klare Beschriftung aller Kartons (Raum + Inhalt)
- wichtige Dokumente separat griffbereit halten
- Helfer oder Dienstleister frühzeitig koordinieren
Je mehr im Vorfeld erledigt ist, desto effizienter läuft die eigentliche Übersiedlung.
Den Umzugstag effizient planen
- früh starten und fixe Zeitfenster definieren
- Aufgaben klar aufteilen (z. B. Transport, Organisation, Übergabe)
- unnötige Wege vermeiden
- Zugang und Parkmöglichkeiten im Vorfeld klären
- Prioritäten setzen (wichtige Räume zuerst)
Ein strukturierter Ablauf spart oft mehrere Stunden.
Kombination mit Urlaub oder Zeitausgleich
- Sonderurlaub mit Urlaubstagen kombinieren
- Zeitausgleich gezielt einsetzen
- Brückentage nutzen
- Puffer für unerwartete Verzögerungen einplanen
So entsteht mehr Flexibilität, ohne zusätzlichen Stress.
Typische Fehler vermeiden
- zu spät mit dem Packen beginnen
- Umzugstag ohne Planung starten
- Helfer nicht koordinieren
- Zeitaufwand unterschätzen
- alles selbst erledigen wollen
Diese Fehler führen oft dazu, dass selbst mehrere freie Tage nicht ausreichen.
Effizienz entscheidet
Nicht die Anzahl der freien Tage ist entscheidend, sondern wie gut sie genutzt werden.
Eine klare Struktur, gute Vorbereitung und realistische Planung machen den Unterschied zwischen einem stressigen und einem reibungslosen Umzug.
Fazit: Sonderurlaub beim Umzug richtig nutzen
Sonderurlaub beim Umzug ist in Österreich ein wichtiges Thema, aber oft missverstanden. Entscheidend ist: Es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch, dennoch sind in der Praxis meist 1 bis 2 Tage bezahlte Freistellung möglich – abhängig von Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder individueller Vereinbarung.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
- Umzug gilt häufig als Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen
- Meist werden 1–2 Tage Sonderurlaub gewährt
- Der Anspruch hängt ab von:
- Kollektivvertrag
- Unternehmen
- individueller Situation
- Frühzeitige Planung und Antrag sind entscheidend
- Gute Vorbereitung spart Zeit und Stress
Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist
Die Realität zeigt: Ein Umzug ist in den seltensten Fällen in ein bis zwei Tagen komplett erledigt – zumindest nicht ohne klare Planung und Struktur.
- begrenzte freie Tage
- hoher organisatorischer Aufwand
- Zeitdruck durch Arbeit und Termine
- oft unterschätzte Komplexität
Genau hier macht der Unterschied zwischen improvisiertem Umzug und professioneller Umsetzung den größten Unterschied.
Ihr Vorteil mit der Geschwandtner GmbH
Die Geschwandtner GmbH zählt zu den bestbewerteten Umzugsunternehmen in ganz Österreich und übernimmt Umzüge nicht nur in Wien, sondern weltweit – effizient, strukturiert und auf höchstem Qualitätsniveau.
- über 30 Jahre Erfahrung im Umzugsbereich
- TÜV ISO 9001 zertifiziert
- Mitglied bei IAM, FEDEMAC und ÖMTV
- lokale, nationale und internationale Umzüge
- komplette Abwicklung von Planung bis Transport
- auf Wunsch inkl. Verpackung, Lagerung und Zoll
FAQ: Häufige Fragen zum Sonderurlaub beim Umzug
Wie viele Tage Sonderurlaub bekommt man bei einem Umzug?
In Österreich sind in der Praxis meist 1 bis 2 Tage Sonderurlaub üblich. Viele Arbeitnehmer fragen sich auch, wie viele freie Tage man beim Umzug generell bekommt – die Antwort hängt jedoch immer vom Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Einen fixen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
Wann bekommt man Sonderurlaub in Österreich?
Sonderurlaub wird gewährt, wenn ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt und der Arbeitnehmer dadurch kurzfristig an der Arbeit verhindert ist. Typische Fälle sind:
- Umzug
- Arztbesuche (wenn nicht anders möglich)
- Behördenwege
- familiäre Ereignisse
Wichtig ist, dass der Anlass nicht verschiebbar ist und während der Arbeitszeit stattfinden muss.
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einem Umzug zu?
Viele verwechseln Sonderurlaub mit regulärem Urlaub. Bei einer Übersiedlung gilt:
- Sonderurlaub wird nicht vom Urlaub abgezogen
- es gibt keine fixe Anzahl an Tagen
- meist werden 1–2 Tage gewährt
Falls kein Sonderurlaub genehmigt wird, kann der Übersiedlung auch mit normalen Urlaubstagen kombiniert werden.
Kann ich einen Tag Sonderurlaub für meinen Umzug nehmen?
Ja, in vielen Fällen ist ein Tag Sonderurlaub die gängigste Lösung – besonders bei kleineren oder lokalen Umzügen. Ob dieser genehmigt wird, hängt jedoch davon ab, ob Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Kollektivvertrag dies vorsieht.
Hat man Urlaubsanspruch, wenn man umzieht?
Ein automatischer Anspruch besteht nicht, aber eine Übersiedlung kann als Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen gelten. Dadurch kann Anspruch auf bezahlte Freistellung entstehen – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viele freie Tage bekommt man beim Umzug?
Diese Frage wird oft unterschiedlich formuliert, meint aber dasselbe: In Österreich sind 1 bis 2 freie Tage beim Umzug üblich, abhängig von Aufwand und individueller Situation. Bei größeren oder beruflich bedingten Umzügen kann auch mehr Zeit vereinbart werden.
Wie viele Tage bekommt man für einen Umzug?
Die Dauer richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Entfernung der Übersiedlung
- Umfang des Haushalts
- persönliche Situation
- Regelungen im Unternehmen
In der Praxis gilt: 1 Tag ist Standard, 2 Tage sind eine gute Regelung, alles darüber hinaus ist meist Einzelfall.
Für welche Tage bekommt man Sonderurlaub?
Sonderurlaub wird nur für Tage gewährt, an denen der Umzug tatsächlich stattfindet oder zwingend organisiert werden muss. Dazu zählen beispielsweise:
- Umzugstag selbst
- notwendige Übergaben
- organisatorisch nicht verschiebbare Termine
Vorbereitungen, die auch außerhalb der Arbeitszeit möglich sind, fallen meist nicht darunter.
Wie viele Urlaubstage sollte ich für den Umzug nehmen?
Da Sonderurlaub oft begrenzt ist, empfiehlt es sich, zusätzlich zu planen:
- Kombination mit regulärem Urlaub
- Nutzung von Zeitausgleich
- Einplanung von Puffertagen
- realistische Einschätzung des Aufwands
So stellen Sie sicher, dass die Übersiedlung ohne Zeitdruck abgewickelt werden kann.
Fazit
Wir legen sehr viel Wert auf Qualität, geschultes Personal und Seriosität. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung zählt die Geschwandtner GmbH, ihr Umzugsservice in Wien, zu den renommiertesten Umzugsunternehmen in Wien. Wir überzeugen durch internationale Branchenkenntnisse & professionelles Handeln in allen Situationen. Treffen Sie die richtige Wahl für Ihre Übersiedlung in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten!
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ausfüllen – abschicken – entspannen
+ 43 (0) 1 334 57 57
Umzug für die folgenden Wiener Stadtbezirke
| Nummer | Gemeindebezirk | PLZ |
| 1. | Innere Stadt | 1010 Wien |
| 2. | Leopoldstadt | 1020 Wien |
| 3. | Landstraße | 1030 Wien |
| 4. | Wieden | 1040 Wien |
| 5. | Margareten | 1050 Wien |
| 6. | Mariahilf | 1060 Wien |
| 7. | Neubau | 1070 Wien |
| 8. | Josefstadt | 1080 Wien |
| 9. | Alsergrund | 1090 Wien |
| 10. | Favoriten | 1100 Wien |
| 11. | Simmering | 1110 Wien |
| 12. | Meidling | 1120 Wien |
| 13. | Penzing | 1130 Wien |
| 14. | Hietzing | 1140 Wien |
| 15. | Rudolfsheim-Fünfhaus | 1150 Wien |
| 16. | Ottakring | 1160 Wien |
| 17. | Hernals | 1170 Wien |
| 18. | Währing | 1180 Wien |
| 19. | Döbling | 1190 Wien |
| 20. | Brigittenau | 1200 Wien |
| 21. | Floridsdorf | 1210 Wien |
| 22. | Donaustadt | 1220 Wien |
| 23. | Liesing | 1230 Wien |